1. Geltungsbereich

    1. Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Festivalgelände einschließlich aller Spielstätten und den dazugehörigen Außenanlagen.
    2. Die Besucher des Festivals bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte, sowie der dazugehörigen Außenanlage, die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Sie kann vor Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Festivalgelände aufhält.
  2. Hausrecht

    1. Dem Veranstalter steht in allen Räumen der Veranstaltungsorte und auf dem jeweiligen Gelände das alleinige Hausrecht zu.
    2. Das Hausrecht des Veranstalters wird von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
  3. Fundsachen, Personen- und Sachschäden

    Auf dem Festivalgelände gefundene Gegenstände sind im Info Point anzugeben. Das Parken auf den dafür vorgesehenen Flächen ist auf eigene Gefahr. Es gilt die StVO.

  4. Eintrittskartenkontrolle

    1. Beim Eingang müssen die VVK-Tickets gegen entsprechende Bändchen umgetauscht werden. Abgerissene oder überdehnte Bändchen werden eingezogen.
    2. Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten des Veranstaltungsortes dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Ticket-, Platz-, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen, falls ein hinreichender Verdacht des Verstoßes gegen die Platzordnung vorliegt.
    3. Der Ordnungsdienst darf Personen dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführens von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
    4. Der Aufenthalt ist nur den Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte mit sich führen.
    5. Es ist untersagt, die unten genannten verbotenen Gegenstände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
    6. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen auch seiner Person von Seiten des Veranstalters jederzeit gemacht werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte bzw. durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen über einen Sender auszustrahlen und/oder in Berichterstattungen über die Veranstaltung in allen Medien zu verwenden und zu nutzen.
    7. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel o. ä. begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  5. Parken

    Die Fläche des Geländes ist durch die Anzahl der Besucher und der Aufteilung der Veranstaltungsfläche durch Sicherheitsmaßnahmen aufgeteilt. Weiterhin gibt es unwegsames Gelände für die meisten Fahrzeuge. Damit jeder ein schönes Plätzchen finden kann, parken alle PKW´s, die nicht erkennbar als Schlafwagen benutzt werden (Kombi, Matratze…), auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz. Wohnwagen befahren am besten nur die Zeltwiese am Hafen, wo sie auch Strom finden. Bullis werden überall ihren Platz finden.

  6. Verhalten

    1. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes Folge zu leisten.
    2. Innerhalb des Veranstaltungsortes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
    3. Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
    4. Der Umwelt zuliebe entsorgt den Müll bitte in den dafür vorgesehenen Behältern oder Mülltüten. Großes Dankeschön! Mülltüten erhaltet ihr von den freundlichen Helfern am Eingang. Des Weiteren ist es untersagt, sperrige Sachen (Sofas, Kühlschränke, Fernsehgeräte, etc,…) mitzubringen.
    5. Für den Zutritt des Campinggeländes ist ein Eintrittsbändchen erforderlich. Die Wege für Einsatzfahrzeuge bzw. Besucherfahrzeuge sind frei zu halten
  7. Verbote

    Es ist untersagt

    1. Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
    2. mit Gegenständen zu werfen;
    3. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnischen Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.) anzubrennen; (Waldbrandgefahr! Schäden dadurch müssen von dem Verursacher getragen werden!)
    4. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Festivalgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen;
    5. Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde;
    6. Ein Zutritt auf das Festivalgelände ist sowohl in stark alkoholisiertem Zustand und /oder unter Drogeneinfluss untersagt. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ersatzlos ihre Gültigkeit
  8. Film & Tonaufnahmen.

    Nur in Absprache mit dem Veranstalter.

Bei den Punkten 1 bis 6 handelt es sich nicht um Kann- sondern Mussbestimmungen. Als Veranstalter haben wir für die Sicherheit auf dem Festivalgelände zu sorgen und alle Auflagen der zuständigen Behörden zu erfüllen. Damit das Festival auch in Zukunft stattfinden kann, stehen wir in der Pflicht, die obige Hausordnung durchzusetzen.
Wer nach Aufforderung den Weisungen unserer Ordner nicht Folge leistet, sich der Hausordnung widersetzt bzw. sich, andere oder das Festival gefährdet, wird der Veranstaltungsfläche verwiesen.

Eure Meeresrausch-Crew