Jegliche Haftung der Meeresrausch UG für Deinen Besuch des Festivals, ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Meeresrausch UG nur, wenn eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird (Kardinalspflicht). In diesem Fall wird die Haftung der Meeresrausch UG wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Die Haftung für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit bleibt unbeschränkt.